Voraussetzungen
- Reguläre Immatrikulation an einer deutschen Hochschule.
- Abschluss des ersten Studienjahres.
- Studienaufenthalt an einer Partnerhochschule, mit der die Heimathochschule eine Erasmus-Kooperationsvereinbarung (inter-institutional agreement) abgeschlossen hat.
- Heimat- und Gasthochschule besitzen eine gültige Erasmus-Universitätscharta (ECHE).
Verpflichtende Sprachtests
Die Europäische Kommission stellt seit Oktober 2014 einen Online-Sprachtest in 24 unterschiedlichen Sprachen zur Verfügung. Dieser ist für alle Studierenden/Graduierten sowohl nach der Auswahl vor Beginn der Mobilität als auch nach Beendigung des Aufenthalts verpflichtend zu absolvieren. Er ist jedoch kein Auswahlkriterium für die Förderung im Programm und gilt nicht für Muttersprachler. Die Durchführung des Sprachtests soll als Einstufungstest zur Dokumentation ihres aktuellen Sprachstandes dienen. Er sollte sowohl vor deren Auslandsaufenthalt als auch am Ende des jeweiligen Auslandsaufenthalts stattfinden, um miteinander vergleichbare Ergebnisse zu erhalten und ggf. erzielte Fortschritte der geförderten Teilnehmer beim Spracherwerb erfassen zu können.
Die systematische, europaweit flächendeckende Überprüfung der Entwicklung der individuellen Sprachkompetenz ermöglicht eine Evaluierung der Wirksamkeit von Erasmus+.
Zwischen Partnerhochschulen in inter-institutional agreement (IIA) und Learning Agreement (LA) getroffene Vereinbarungen über bestimmte Sprachlevel sind somit nicht mit Online-Test zu belegen/zu verwechseln. Diese Sprachkompetenzen müssen bei der Auswahl der Teilnehmer durch andere Nachweise abgesichert werden.