Bestimmung der Konsistenzgrenzen
Die charakteristisch Eigenschaft bindiger Böden ist die Abhängigkeit des Zustandes vom Wassergehalt. Von Atterberg wurden die Übergänge zwischen den Zustandsformen
festgelegt. Die Übergänge werden als Atterberg'sche Grenze, Zustands- oder Konsistenzgrenzen bezeichnet.
Die drei Grenzen sind:
- Fließgrenze wL ; diese Grenze beschreibt den Übergang zwischen bildsamer und flüssiger Zustandsform
- Ausrollgrenze wP ; diese Grenze beschreibt den Übergang zwischen bildsamer und halbfester Zustandsform
- Schrumpfgrenze wS ; diese Grenze beschreibt den Übergang zwischen halbfester und fester Zustandsform
Die Bestimmung der Konstistenzgrenzen regelt DIN 18 122:
- Teil 1: „Baugrund, Untersuchung von Bodenproben, Zustandsgrenzen (Konsistenzgrenzen), Bestimmung der Fließ- und Ausrollgrenze“; Ausgabe Juli 1997
- Teil 2: „Baugrund, Versuche und Versuchsgeräte, Zustandsgrenzen (Konsistenzgrenzen), Bestimmung der Schrumpfgrenze“; Ausgabe September 2000
Das Institut für Geotechnik führt normgerechte Bestimmungen der Konsistenzgrenzen für alle Bodenarten durch.

Bild 1: Versuchsgerät nach CASAGRANDE zur Bestimmung der Fließgrenze
Bild 2: Kegelpenetrometer zur Bestimmung der Fließgrenze